BaFin Verfügung gegen Werbetätigkeit der ARAS GROUP DWC LLC in Deutschland und andere interessante Nachrichten
Solche BaFin Verfügungen gibt es nicht so oft bezogen auf die Anzahl der Unternehmen die in Deutschland im Finanzsektor tätig sind.Umso genauer schaut man sich das natürlich an. In der Verfügung zur ARAS GROUP DWC LLC heißt es:
ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an
Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.
Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.
Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Zitat Ende
Man kann also davon ausgehen, das hier derzeit noch eine juristische Auseinandersetzung im Hintergrund stattfindet, da der Bescheid derzeit noch nicht bestandskräftig ist, wie man der Meldung entnehmen kann.
365 Millionen Euro hat das Unternehmen nach eigenen Angaben alleine in einem Jahr in Deutschland vergeben. Kunden dafür werden aber nicht benannt, aus Gründen des Datenschutzes wie das Unternehmen immer wieder betont.
Auch diese hohe Zahl des Kreditvolumens könnte sicherlich dann ein Grund sein, warum die BaFin hier erst einmal STOPP gesagt hat. Es dürfte für die ARAS Grouo sicherlich kein Problem sein eine solche erforderliche Genehmigung von Seiten der BaFin zu bekommen, damit dann das Geschäft auf einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage weiterlaufen kann.
Wir sind gespannt ob die ARAS Group auch gegenüber der BaFin von der Kanzlei Dr. Pürschel & Partner in Berlin, Rechtsanwalt Andreas Ehlen, vertreten wird. Ihm, so Thomas Bremer von diebewertung.de, haben wir eine Presseanfrage übermittelt. Ob Rechtsanwalt Andreas Ehlen uns dann eine Antwort übermittelt, oder dies aus Gründen des Datenschutzes, verweigert bleibt abzuwarten.
Natürlich stellt sich hier auch die Frage, was mit den bisher vermittelten Krediten passiert, denn 365 Millionen sind ja nun Mal kein Pappenstiel. Ob das nun alles Rückabgewickelt werden muss? Wir wissen es nicht.
Aber auch sonst ist die BaFin nicht untätige, wie man der Seite entnehmen kann.
Harald Kraus: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Harald Kraus, Brigachtal, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Kraus nahm Gelder des Publikums als „Kapitalanlage“ entgegen. Er versprach den Anlegern die Zahlung eines „garantierten Zinses“ und die „endfällige, garantierte Ausschüttung“ der angenommenen Gelder am Ende der vereinbarten „Anlagedauer“. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Kraus ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen. Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger bleiben von der Anordnung unberührt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Auch hier ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig.
Nach all der Kritik die die BaFin in den letzten Jahren hat einstecken müssen, scheint diese nun konsequenter gegen ihrer Meinung nach, unseriöse Anbieter, vorzugehen. Das kann nur im Interesse der Verbraucher sein. Da muss man der BaFin dann auch Mal ein Kompliment machen, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de
PRESSEKONTAKT
Diebewertung
Thomas Bremer
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9